Vor Ablegung der Prüfung zum Landwirtschaftsmeister / zur Landwirtschaftsmeisterin sind 36 Monate landwirtschaftliche Praxis nach Abschluss der Berufsausbildung nachzuweisen. Die Zeit der Fachschule wird auf die Praxis angerechnet.
Unmittelbar im Anschluss an die Fachschule wird die schriftliche Meisterprüfung abgelegt.
Seine praktischen Fähigkeiten muss ein Landwirtschaftsmeister / eine Landwirtschaftsmeisterin in einem Arbeitsprojekt und durch die Beurteilung eines fremden Betriebes nachweisen. Durch Schülerprojekte und Übungen werden die Fachschulabsolventen/-innen auf diese Prüfungsteile vorbereitet.
Die Wissensvermittlung an Auszubildende als Vorbereitung auf die spätere Ausbildertätigkeit sowie die Anleitung von Mitarbeitern wird an der Fachschule geübt.
Ein Ziel der Meister(innen)ausbildung ist es, für das eigene landwirtschaftliche Unternehmen ein Entwicklungskonzept zu erstellen und auf seine Machbarkeit hin zu überprüfen. Die an der Fachschule angefertigte Wirtschafterarbeit ist für die Meisterarbeit eine wesentliche Grundlage.